Banken sind bekanntlich gut darin, Kunden auf ihre Geschäftsbedingungen festzunageln. Im Fall der Sparkasse Ulm wird der Spieß jetzt umgedreht: Bis zu 4.000 Kunden beharren auf lukrativ verzinsten, langlaufenden Sparverträgen. Die Sparkasse Ulm möchte dagegen raus aus den Verträgen, weil das Institut wegen der Zinsflaute ordentlich draufzahlt. Das jedoch hält das Landgericht Ulm für unzulässig.
In einem aktuellen Urteil nagelt das Landgericht Ulm das Geldinstitut auf seine eigenen Bedingungen fest. In den Verträgen, die in der Hochzinsphase zwischen zwischen 1993 und 2005 vertrieben worden, hatte sich die Sparkasse Ulm zwar 25 Jahre Laufzeit ausbedungen. Allerdings gewährte sie im Gegenzug einen ansehnlichen Zinsbonuns von jährlich 3,5 %, der nach 20 Jahren fällig sein sollte.
Viele Kunden nutzen jetzt auch die Möglichkeit, die monatliche Sparrate, die anfänglich oft nur bei 50 Euro lag, auf bis zu 2.500 Euro aufzustocken. Auch das hatte die Sparkasse Ulm eingeräumt.
Nach Auffassung des Landgerichts Ulm, das über die Feststellungsklage eines Kunden zu entscheiden hatte, ist die Sparkasse Ulm an ihre Verträge uneingeschränkt gebunden. Es gebe weder vertragliche noch gesetzlich Rechte, wegen der heute für die Bank ungünstigen Konditionen die Verträge aufzukündigen.