Nutzer von Elektromobilen (E-Scooter) können nicht verlangen, dass sie in Bussen mitgenommen werden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen lehnt einen Beförderungsanspruch ab, weil die Gefahren für Nutzer und andere Fahrgäste zu groß seien.
Der Nutzer eines Elektromobils hatte eine einstweilige Anordnung beantragt, weil er ohne die Möglichkeit, seinen Scooter mit in den Bus zu nehmen, übermäßig in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt werde.
Laut dem Gericht belegen allerdings aktuelle Studien, dass Elektromobile zu erheblichen Risiken führen, gerade auch für andere Fahrgäste. Das Beförderungsinteresse des Betroffenen müsse hier zurücktreten, zumal er im Zweifel auch einen Rollstuhl nutzen könne (Aktenzeichen 7 L 31/15).