Zum Glück hat die Sekretärin vor dem Wochenende noch Faxpapier nachgelegt. Denn es war mal wieder Debcon-Day. Das Inkassobüro nudelte jetzt gleich in Dutzenden Filesharing-Fällen einen gleichlautenden, nun ja, nennen wir es Bettelbrief an uns durch.
In für Abmahner und ihre Inkasso-Gehilfen bislang nicht gekannter Demut räumt Debcon ein, dass die Sach- und Rechtslage keineswegs so eindeutig contra Filesharing-Verdächtige ist, wie es sonst in den sattsam bekannten Schreiben diverser Anwaltskanzleien behauptet wird. So gibt Debcon freimütig zu, dass viele Gerichte mittlerweile durchaus keine sonderlich hohen Anforderungen mehr daran stellen, wie etwa der Anschlussinhaber seine minderjährigen Kinder über die Risiken des Filesharings aufklären muss.
„Gott sei Dank“, lautet der Stoßseufzer des Bottroper Debcon-Justiziars, sähen das aber nicht alle Gerichte so lax. Was wohl auf das Eingeständnis hinausläuft, dass die Erfolgsquote vor Gericht jedenfalls schon längst nicht mehr die Wucht ist – was ja auch die extrem kleine Zahl von Verfahren zeigt, in denen es überhaupt zu einer Klage kommt.
Fast schon beleidigt warnt Debcon dann davor, schnell „auf den Zug aufzuspringen“, der sich wohl unaufhaltsam in Richtung einer nutzerfreundlicheren Filesharing-Rechtsprechung in Bewegung gesetzt hat. Weiter wird enttäuscht zur Kenntnis genommen, dass Abgemahnte heutzutage versuchen „alle Register“ zu ziehen und sich sogar erdreisten, in Altfällen Verjährung einzuwenden. Was laut Debcons Begründung natürlich absurd ist. Wobei das einzige Absurde Debcons Begründung ist, aber na ja…
Fast am Ende folgt natürlich das obligatorische Angebot, auf den vorher künstlich aufgebauschten Anspruch eine gewisse Quote zu zahlen. Alternativ die putzige Aufforderung doch mal konkret mitzuteilen, „warum Sie und Ihre Mandatschaft davon ausgehen, dass hier eine Haftung nicht vorliegt“. Als hätten wir das in unseren Antwortschreiben nicht schon bis zum Exzess dargelegt.
Debcon schließt mit bemerkenswerter Klarsicht:
Alles in allem gibt es für beide Seiten ein Prozesskostenrisiko und nur eine Unsicherheit, wie und für wen sich die Gerichtsbarkeit entscheidet.
Immerhin ist das alles weit ehrlicher als die alltäglichen Drohkulissen der Abmahn-Koryphäen wie Rasch, Waldorf, Baumgarten, Sebastian und wie sie alle heißen.