Aus einem Schreiben des Gerichts:
Auf den Antrag vom 5.01.2015 wird die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung festgesetzt auf 3.230,68 €. Der Betrag wurde um 0,01 € reduziert.
Die Summe der geltend gemachten Einzelpositionen beträgt richtig 3.230,68 € (steuerrechtlich korrekte Rundung)./blockquote>
O.k., das weiß der Rechtspfleger wahrscheinlich besser als wir…