Aus meiner Korrespondenz mit einem Staatsanwalt:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Vetter,
Ihr obiges Schreiben habe ich erhalten. Ich darf Sie bitten, eine Sie legitimierende Vollmacht nachzureichen, damit ich Ihrem Gesuch entsprechen kann.
Meine Antwort:
Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt,
bitte teilen Sie mir mit, aufgrund welcher Rechtsgrundlage Sie eine schriftliche Vollmacht anfordern.
Ich verweise darauf, dass es mittlerweile einhellige Auffassung ist, dass ein anwaltlicher Verteidiger im Ermittlungsverfahren ohne besondere Gründe keine schriftliche Vollmacht vorzulegen hat.
Ich wäre dann ggf. interessiert, worin Sie in diesem Fall möglicherweise diese besonderen Gründe sehen.
Mit freundlichen Grüßen
Bisher habe ich am Ende übrigens noch jede Akte erhalten. Spätestens die Vorgesetzten des Betreffenden wissen meist Bescheid.