Aus einem Arbeitsvertrag:
Frau Sabine S. tritt ab 1.3.2015 als Alten- und Krankenpflegerin in den Dienst des Unternehmens. Die Zeit bis zum 31.8.2014 gilt als Probezeit.
Wenn der Arbeitgeber während der Probezeit kündigen sollte und eine (dann kürzere) Kündigungsfrist geltend macht, freut sich im Zweifel einer: der Arbeitsrechtler.