Der Endpreis für Flugreisen muss bei einer Online-Buchung sofort erkennbar sein. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Es reiche nicht, wenn der Endpreis erst im weiteren Verlauf des Buchungsvorgangs genannt werde.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen Air Berlin geklagt, weil auf einer älteren Version der Buchungsseite von Air Berlin der Endpreis anfangs nur für den konkret ausgewählten Flug angezeigt wurde, nicht jedoch für alle vorgeschlagenen Verbindungen.
Die Verbraucherzentralen erhoffen sich von dem Urteil eine weitreichende Wirkung. Das Problem, erklärte der Bundesverband, liege mittlerweile bei zahlreichen Online-Reisebüros und Flugbörsen, die mit den tatsächlichen Kosten und Zuschlägen erst relativ spät im Laufe des Buchungsvorgangs rausrücken. Auch diese müssten künftig den Endpreis sofort angeben, wenn das Angebot erstmals auf dem Bildschirm erscheint (Aktenzeichen C-573/13).