Für große Verunsicherung unter Juristen hat ein Urteil des Bundessozialgerichts geführt, nach dem Anwälte, die hauptberuflich als Firmenjuristen arbeiten, in die gesetzliche Rentenversicherung und nicht in die berufsständischen Versorgungswerke gehören. Dies wird aber voraussichtlich doch nicht umgesetzt.
Bundesjustizminister Heiko Maas präsentierte jetzt ein Eckpunktepapier, das Firmenjuristen mit „normalen“ Rechtsanwälten gleichstellt. Immerhin stellen die sogenannten Syndikus-Anwälte mit 60 bis 70 Prozent bereits die größte Gruppe unter den deutschen Anwälten.
Maas möchte klarstellen, dass es keinen qualitativen Unterschied zwischen den beiden Berufsgruppen mehr gibt. Das hätte zur Folge, dass auch Syndikusanwälte sich weiter von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen können.
Eine ausführliche Besprechung des Eckpunkte-Papiers findet sich in der Legal Tribune Online.