Das Sicherheitspersonal an Flughäfen darf Reisende auffordern, ein „Testbild“ mit ihrer Digitalkamera zu schießen. Ein Mann hatte in Bayern dagegen geklagt, dass ihn die Kontrolleure am Münchner Flughafen nur abfertigen wollte, wenn er vor ihren Augen mit seiner Kamera ein Bild macht.
Der Passagier hatte sich am Sicherheitscheck geweigert, weil der Speicher seiner Kamera voll war. Er hätte für das Foto ein Urlaubsbild löschen müssen. Die zuständige Richterin am Verwaltungsgericht München ließ in der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel erkennen, dass die Überprüfung aus Sicherheitsgründen zulässig ist. „Kameras sind nicht immer Kameras“, wird sie zitiert.
Der Mann zog seine Klage daraufhin zurück.