Eine große Abmahnwelle gegen deutsche Apotheker versickert derzeit auf bemerkenswerte Weise – und vor allem in atemberaubender Geschwindigkeit.
Ein Apotheker aus Schwäbisch Hall hatte mutmaßlich tausende Betreiber von (Versand-)Apotheken kostenpflichtig abgemahnt. Meist ging es um Kleinigkeiten, wie etwa ein möglicherweise falsches Impressum.
Nachdem Anwälte Betroffener darauf hingewiesen hatten, dass die Abmahnungen nach Rechtsmissbrauch riechen und auch die Vorwürfe auf sehr wackeligen Beinen stehen, zogen der Apotheker und sein Anwalt jetzt die Reißleine.
Zuerst hieß es, die Fristen wären ausgesetzt und es sollten Vergleichsverhandlungen geführt werden. Dann ließ der Apotheker von seinem Anwalt mitteilen, er werde sein Geschäft wegen personeller Probleme ohnehin aufgeben.
Nun distanziert sich der Apotheker von seinem eigenen Anwalt. Die Ankündigung der Geschäftsschließung sei nicht mit ihm abgesprochen, er habe das Schreiben seines Anwalts vorher nicht gesehen. „Ich betreibe die Apotheke noch und werde sie weiter betreiben“, zitiert der Branchendienst „apotheke adhoc“ den Apotheker.
Man braucht wohl kein Prophet zu sein, um aus diesem bemerkenswerten Konflikt zwischen Anwalt und Mandant zu schließen, dass die Abmahnungen damit erledigt sind und die Apotheker sich nicht mehr sorgen müssen.
Doch damit dürfte das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht sein. Abgemahnte Apotheker haben bereits angekündigt, dass sie ihre eigenen Anwaltsgebühren zurückhaben wollen. Außerdem sind bereits Strafanzeigen wegen versuchten Betrugs erstattet worden.