Die Stadt Frankfurt muss einen Sachbearbeiter im Jobcenter weiter beschäftigen. Die Kommune hatte den Mann im Sommer 2014 gekündigt, weil dieser hessischer Landesvorsitzender der NPD ist und auf Listen der NPD für den Landtag und den Bundestag kandidierte. Diese politische Tätigkeit ist nach Auffassung des Gerichts kein Kündigungsgrund.
Die Stadt Frankfurt hatte sich darauf berufen, ihr Selbstverständnis als weltoffene und tolerante Stadt verbiete es, Extremisten zu beschäftigen. Der Betroffene machte dagegen geltend, er sei kein Extremist und auch kein Verfassungsfeind.
Das Gericht weist darauf hin, der Kläger sei nur „einfacher“ Büroangestellter. Von ihm sei nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts deshalb kein besonderes, sondern nur ein einfaches Maß an Verfassungstreue zu verlangen. Ein einfacher Angestellter können die Verfassung schon dadurch wahren, dass er sie jedenfalls nicht aktiv bekämpft. Gegen das Urteil kann die Stadt Frankfurt in Berufung gehen (Aktenzeichen 1 Ca 4657/14 und 1 Ca 4246/14).