Ziemlich nachvollziehbar klingt für mich eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Sie richtet sich gegen den Betreiber eines Weihnachtsmarktes vor dem Schloss Charlottenburg. Die Veranstalter wollten von den Besuchern drei Euro Eintrittsgeld verlangen.
Das geht nach Auffassung des Gerichts nicht. Denn der Weihnachtsmarkt findet in einer städtischen Grünanlage statt. Diese müsse grundsätzlich allen Bürgern offenstehen. Die Erlaubnis für einen Weihnachtsmarkt beinhalte nicht das (Sonder-)Recht, nichtzahlende Bürger von diesem Platz auszusperren (Aktenzeichen VG 24 L 381.14).