Wenn ich mir die Webseite der Oleggo GmbH aus Dortmund so ansehe, handelt es sich bei dem Unternehmen um eine bekannte Erscheinung im Internet. Ich fasse die Dienstleistungen der Firma mal unter folgendem, zugegeben leicht wertenden Sammelbegriff zusammen: Die Oleggo GmbH ist eine stinknormale SEO-Klitsche.
Dabei unterstelle ich gar nicht, dass die Oleggo GmbH in ihrem Fachgebiet unseriös arbeitet. So wie es die zahllosen Spammer tun, die uns alle Tag für Tag mit irgendwelchen großmäuligen Mails versprechen, sie könnten die Suchergebnisse unserer Internetseiten bei Google auf wundersame Art und Weise in ungeahnte Höhen puschen. Und die am Ende nur abkassieren.
Nein, ich sage nur, dass die Oleggo GmbH nichts anderes verkauft, was auch viele tausend durchaus seriöse kleine und große Agenturen – vom Einzelkämpfer-Webmaster bis zum Werberiesen – ihren Kunden bieten. Die suchmaschinenoptimierte Aufbereitung von Webinhalten ist im Web ungefähr so ein spannendes Angebot wie Brötchen im wirklichen Leben.
Aber irgendwie muss die Oleggo GmbH was ganz Besonderes sein. Sie nimmt für sich nämlich das Recht in Anspruch, Inhaber von Webseiten ungefragt anzurufen und ihnen SEO-Optimierung anzudrehen. Ich weiß das, weil die Oleggo GmbH auch bei uns angerufen hat und uns erklären wollte, wie viele neue Mandanten wir verschenken, bloß weil unsere Webseite bei Google nur einen Platz 29 für die Suchbegriffe „Strafverteidiger“ + „Düsseldorf“ erringt.
Natürlich kam die Mitarbeiterin nicht zu mir durch. Genau wie andere Vertreter, die uns am Telefon was verkaufen wollen. Allerdings lasse ich immer die Kontaktdaten erfragen. Um mich gegen diese Form der unzumutbaren Belästigung zu wehren.
Ich habe für diese Fälle eine Muster-Mail entworfen. Man könnte sie auch Abmahnung nennen. Allerdings geht die erst mal ohne Kostenberechnung raus. Mir geht es ja nicht um Anwaltsgebühren, sondern um den effektiven Einsatz unserer Mitarbeiter und die Schonung unser aller Nerven. In aller Regel kommt auch eine Antwort. Mal ist es eine formal ordnungsgemäße Unterlassungserklärung. Oder auch eine Mitteilung, dass man die Sache bedauert und unsere Kontaktdaten gesperrt hat. Damit ist es dann von unserer Seite auch gut.
Die Oleggo GmbH geht allerdings einen anderen Weg. Über ihren Anwalt lässt sie uns zunächst erklären, wie wichtig es für Rechtsanwälte ist, im Internet aufgefunden zu werden. Und wie scheiße unsere Homepage ist (da will ich gar nicht widersprechen). Hieraus, so heißt es weiter, schließe die Oleggo GmbH auf „evidenten Verbesserungsbedarf“. „Deshalb spricht unsere Mandantin diese Kanzleien und Unternehmen gezielt an.“
Juristisch hat die Oleggo GmbH damit keinerlei Problem. Ihr Anwalt hat ihr offensichtlich erzählt, sie könne sich in so einem klaren Fall des „Verbesserungsbedarfs“ auf eine „mutmaßliche Einwilligung der angerufenen Kanzlei“ berufen und „davon ausgehen, dass hier eine auch telefonische Kontaktaufnahme zu werblichen Zwecken mutmaßlich erwünscht ist“.
Ich bin mir nicht sicher, welche juristischen Quellen der von der Oleggo GmbH beauftragte Anwalt so zu Rate zieht. Mit meinen bescheidenen Möglichkeiten habe ich jedoch keinerlei Urteile oder Aufsätze zur geltenden Rechtslage gefunden, welch diese abenteuerliche Sicht belegen. Selbst die kompliziertesten gerichtlichen Entscheidungen zu Cold Calls wegen alltäglicher Produkte lauten zu dieser Frage im Ergebnis: Eine Belästigung ist eine Belästigung.
Ich überlege, ob ich es bei diesem seelisch befreienden Blogeintrag belasse, der ja zum Glück für die Oleggo GmbH auch nur wieder irgendwo in den Tiefen des Internets ungelesen verschimmeln wird. Und das nur, welche Ironie, weil ich bis heute nicht auf die Idee kam, mir die professionelle, unverzichtbare und herausragende Hilfe der Oleggo GmbH zu sichern. Aber vielleicht gebe ich die Sache ausnahmsweise auch mal meinem Anwalt. Dann könnte ich ja sogar eine kleine Artikel-Serie draus machen.