Auch extrem drastische Äußerungen disqualifizieren einen Betriebsrat nicht unbedingt. Das Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg lehnte es ab, einen Betriebsrat vorläufig seines Amtes zu entheben. Der Betriebsrat hatte in einer Sitzung mit dem Arbeitgeber gesagt, in der Firma herrschten Arbeitsbedingungen wie in einem KZ.
Die Arbeitgeberseite hielt es für unzumutbar, mit dem Betriebsrat weiter zusammenzuarbeiten. Insgesamt hielt das Gericht die Äußerungen zwar für geschmacklos und überzogen. Dies rechtfertige es aber noch nicht, von einer persönlichen Schmähung der Arbeitgeberseite zu sprechen.
Außerdem dürften die Grenzen der Meinungsfreiheit nicht zu niedrig angesetzt werden. Eine Rolle spielte auch, dass der Betriebsrat sich schon vor seiner Äußerung über eine Schichtdienstregelung in Rage geredet hatte (Link zum Gerichtsbeschluss).