Crazy

Es gibt eine lange Liste von Dingen, die man zu Polizisten nicht sagen darf. Und eine deutlich kürzere zu dem, was gerade noch geht. Letztere Liste ist um einen Eintrag reicher: Der Ausspruch „You are complete crazy“ muss nicht unbedingt eine Beamtenbeleidigung sein, sondern ist höchstens ein Fall für die Grammatikpolizei.

Bei einer Personenkontrolle – Auslöser war eine mögliche Zechprellerei – in einer Bar gab es einige Probleme. Der Betroffene konnte lediglich einen Reisepass vorlegen, wegen einer kurzfristigen Ummeldung in Berlin ließ sich seine genaue Adresse nicht genau klären. In diesem Zusammenhang warf einer der Beamten dem Mann die Angabe einer falschen Adresse vor, was sich aber als falsch herausstellte. Während des ganzen Prozederes sagte der Mann zu einer Beamtin „You are complete crazy.“

Das Oberlandesgericht München erkannte auf Freispruch:

Angesichts der Anlassbezogenheit dieser Äußerung … kann … nicht davon ausgegangen werden, dass die Diffamierung der Polizeibeamtin, sondern das ihm von der Polizei als Institution entgegengebrachte Misstrauen und die damit verbundene langdauernde Kontrolle durch die beiden Beamten im Vordergrund stand.

Etwas Verärgerung ist also manchmal auch gegenüber Respektspersonen erlaubt (Aktenzeichen 5 OLG 13 Ss 535/14).