Kontrolliert die Bundespolizei Menschen nur wegen ihrer Hautfarbe? Genau diesen Verdacht hatte ein dunkelhäutiges Ehepaar, die im Regionalzug von Mainz nach Köln ihre Personalinen überprüfen lassen musste. Neben ihnen wurden keine anderen Fahrgäste kontrolliert.
Damit fanden sich die Betroffenen, beide haben einen deutschen Pass, nicht ab und klagten gegen die Kontrolle. Das Verwaltungsgericht Koblenz gab ihnen nun recht. Für die Kontrolle habe es schon keine Rechtsgrundlage gegeben.
Die Bundespolizei berief sich darauf, die Strecke Mainz – Köln sei ein bekannter „Schleuserweg“. Diese Begründung ließen die Richter aber nicht gelten, weil es sich um einen Regionalzug handelte. Besondere Kontrollen wegen Menschenschmuggels seien nach geltender Rechtslage nur in Zügen zulässig, die tatsächlich aus dem Ausland kommen.
Ansonsten habe die Bundepolizei keinen sachlichen Grund nennen können, warum nur die beiden Kläger ihre Ausweise zeigen mussten (Aktenzeichen 1 K 294/14 KO).