Der Versuch der Deutschen Bahn, den Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) per Gerichtsbeschluss abzuwenden, ist zunächst gescheitert. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte es ab, eine einstweilige Verfügung zu erlassen. Das Gericht geht offenbar davon aus, dass der Streik zumindest derzeit nicht unverhältnismäßig ist.
Die Verhandlung dauerte nach Angaben des Arbeitsgerichts mehrere Stunden. Die Richterin machte einen Vergleichsvorschlag, der aber nicht zu einer Verständigung führte. Die GDL lehnte den Kompromiss ab. Die Bahn hätte nach eigenen Angaben dem Fahrplan für weitere Gespräche zugestimmt und entsprechend den Vorgaben des Arbeitsgerichts intensiv mit der GDL verhandelt.
Die Bahn erklärte heute, dass sie gegen das Urteil sofort Berufung einlegt.
Update: Die GDL hat am Freitag auch in der nächsten Instanz einen Vergleichvorschlag abgelehnt. Die Gewerkschaft besteht auf einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Frankfurt.