Allein die Tatsache eines Ermittlungsverfahrens und die angebliche Mitgliedschaft in der Hooligan-Szene ist kein Grund für Aufenthaltsverbote von Fußballfans, hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
Einem Anhänger des KSV Hessen-Kassel hatte die Polizei verboten, sich während eines Fußballspiels im Stadtgebiet Trier aufzuhalten. Zur Begründung wurde lediglich angeführt, er sei Mitglied der Ultra-Szene und möglicherweise an Ausschreitungen beteiligt gewesen. Dieser Vorwurf wurde jedoch nicht bestätigt. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann mangels Tatverdachts eingestellt.