Trotz seines Freispruchs im Mordfall Peggy muss Ulvi K. weiter im psychiatrischen Krankenhaus bleiben. Ulvi K. ist dort seit 2001 untergebracht, und zwar wegen anderer Sexualstraftaten.
Das Landgericht Bayreuth hatte nach dem Freispruch im Fall Peggy im April ein Gutachten in Auftrag gegeben. Es sollte geprüft werden, ob sich mit dem Freispruch die „Gefährlichkeitsprognose“ für Ulvi K. geändert hat. Nun heißt es, das Gutachten sei nicht so ausgefallen, dass vor dem nächsten regulären Überprüfungstermin im Januar 2015 eine Entscheidung nötig ist.
Ulvi K. hat deshalb nun den Anwalt gewechselt. Seine Betreuerin ist laut OVB online der Meinung, der bisherige Verteidiger habe in der Unterbringungsfrage zu zurückhaltend agiert.