Diese Nachricht wird alle „Dampfer“ freuen: Das Rauchverbot für Gaststätten umfasst in Nordrhein-Westfalen keine E-Zigaretten, entschied heute das Oberverwaltungsgericht in Münster. Gastwirte müssen dampfende Gäste also nicht vor die Tür weisen.
Die Stadt Köln verlangte von einem Gastwirt, dass dieser gegen Dampfer vorgeht. Zu Unrecht, befand das Gericht. Das Nichtraucherschutzgesetz gelte nur für Tabakprodukte, bei denen ein Verbrennungsprozess stattfindet. E-Zigaretten würden lediglich Dampf ausstoßen, dessen Gefährlichkeit bislang nicht belegt und auch nicht naheliegend sei.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte in erster Instanz bereits ebenso entschieden. Die Stadt Köln kann noch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben (Aktenzeichen 4 A 775/14).