Aus einer Ermittlungsakte:
Die Beschlagnahme des E-Mail-Accounts verspricht keine Aussicht auf Erfolg, nachdem die Abrufe nach Auskunft der 1 & 1 Internet AG durch IMAP erfolgen, so dass davon auszugehen ist, dass die E-Mails heruntergeladen und vom Server gelöscht wurden und nicht mehr beschlagnahmt werden können.
Ich bin jetzt kein großer Techniker, aber ist es nicht gerade eine Eigenschaft von IMAP, dass dass die Mails eher auf dem Server bleiben als bei POP3?
Na ja, der Beschuldigte freut sich im Zweifel.