Die Mieter waren ausgezogen. Dem Vermieter schickten sie die Schlüssel per Post – und zwar per Einschreiben/Rückschein. Der Brief kam beim Vermieter auch an, aber ein Schlüssel war angeblich nicht. Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel musste jetzt entscheiden, wer die Kosten von knapp 70 Euro für den Ersatzschlüssel trägt.
Nach Auffassung des Gerichts müssen die Mieter belegen, dass nicht nur der Umschlag, sondern auch der Schlüssel durch die Post ausgehändigt worden ist. Eine Vermutung für den korrekten Ablauf gebe es jedenfalls nicht. Denn der Brief war auf dem Transportweg „nachverpackt“ worden, so ein Vermerk der Post.
In diesem Fall sollen die Mieter das Versandrisiko tragen, so das Gericht. . Immerhin hätten sie die Schlüssel ja auch persönlich übergeben können; man wohnte im selben Haus. Die Übersendung des Schlüssels per Einschreiben/Rückschein sei im übrigen auch keine sichere Transportmethode. Hierzu hätten die Mieter den Schlüssel als Wertpaket verschicken müssen (Link zum Urteil).