Die Lufthansa muss es nicht hinnehmen, dass Teilnehmer ihres Miles & More – Programms Prämien verkaufen oder versteigern. Die Lufthansa beschränkt die – überdies nur unentgeltliche – Weitergabe zu Recht auf nahestehende Personen, entschied der Bundesgerichtshof.
Ein Vielflieger hatte eine ganze Menge Prämienmeilen gegen zwei Transantlantik-Flugtickets eingetauscht. Die Tickets ließ er auf einen Dritten ausstellen. Die Lufthansa ging davon aus, dass er die Tickets verkauft hatte und kündigte das Bonusprogramm fristlos. Dagegen wehrte sich der Kunde vor Gericht.
Vor dem Bundesgerichtshof unterlag er jetzt in letzter Instanz. Bei einem Kundenbindungsprogramm steht es nach Auffassung der Richter dem Anbieter frei, die Weitergabe von Prämien einzuschränken. Das Verbot des Weiterverkaufs sei in den Bedingungen klar geregelt, deshalb dürfe die Lufthansa sich auch darauf berufen. Wer dagegen verstoße, riskiere den Rausschmiss bei Miles & More.
Vielflieger dürfen im Ergebnis Prämien also nur verschenken. Weitere Einschränkung: Der Beschenkte muss mit dem Vielflieger in einer persönlichen Beziehung stehen (Aktenzeichen X ZR 79/13).