Ein interessantes Urteil für alle, die gern am Steuer ihres Autos mit dem Handy telefonieren, SMS oder Whats-App-Nachrichten checken. Das ist auch mitten im Straßenverkehr erlaubt, etwa vor einer roten Ampel.
Voraussetzung ist nur, dass der Motor ausgeschaltet ist und das Fahrzeug steht – auch durch eine moderne Start-Stopp-Automatik. Jedenfalls gibt eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm genau hierfür grünes Licht.
Ein 22-jähriger Dortmunder sollte 40 Euro Bußgeld zahlen und einen Punkt in Flensburg kassieren, weil er verbotswidrig am Steuer telefoniert haben soll. Er wehrte sich allerdings mit dem Argument, dass die ECO-Start-Stopp-Funktion seines Daimlers den Motor ausstellt, wenn er an einer Ampel wartet. Er habe nur in dem Zeitraum telefoniert, in dem der Motor ausgeschaltet war.
Die Richter in Hamm weisen – zutreffend – auf den Wortlaut des Gesetzes hin. Dieser verbietet die Telefonnutzung am Steuer nur, so lange der Motor eingeschaltet ist. Auch der Sinn der Regelung erfordere keine Ausnahme. Das Verbot solle nämlich nur bewirken, dass der Fahrer während der Fahrt die Hände frei hat. Aber nicht, während er vor einer roten Ampel wartet.
Es mache auch keinen Unterschied, ob der Autofahrer den Motor von Hand ausstellt oder ob dies eine Start-Stopp-Automatik erledigt. Dementsprechend hob das Gericht die ursprüngliche Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund auf und sprach den Betroffenen frei.
Wichtig ist im Umkehrschluss allerdings, dass man etwa auch am Straßenrand oder auf einem (öffentlichen) Parkplatz nicht telefonieren darf, so lange der Motor angestellt ist. Vielleicht nicht ganz unwichtig – insbesondere in der kalten Jahreszeit (Aktenzeichen 1 RBs 1/14).