Verbraucher können Bearbeitungsgebühren für Kredite auch heute noch bis ins Jahr 2004 zurückfordern. Der Bundesgerichtshof stellte heute in mehreren Urteilen klar, dass Rückforderungsansprüche auch noch bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss geltend gemacht werden können.
Dass Bearbeitungsgebühren in Verbraucherkreditverträgen unzulässig waren, steht nach diversen Gerichtsurteilen mittlerweile fest. Zahlreiche Banken begegneten Rückforderungen deshalb mit dem Argument, die dreijährige Verjährungsfrist sei abgelaufen.
Allerdings begann die Verjährung nach Auffassung des Bundesgerichtshofs auch für ältere Verträge erst im Jahre 2011. Grund dafür sei, dass Verbraucher erst nach den Präzedenzurteilen die komplizierte Rechtslage richtig einschätzen konnten. Deshalb greife allenfalls die weitere Frist, nach der auch unbekannte oder falsch eingeschätzte Forderungen spätestens nach zehn Jahren verjähren. Dies hat nun zur Folge, dass Bearbeitungsgebühren für alle Verträge noch geltend gemacht werden können, die ab 2004 geschlossen wurden.
Die Stiftung Warentest schätzt, dass Bankkunden für den Zeitraum seit 2004 noch bis zu 13 Milliarden Euro zurückverlangen können. Allerdings ist jetzt Eile geboten, denn die nun festgelegte Verjährung läuft am 31. Dezember 2014 ab. Bis dahin müssen die Forderungen gerichtlich geltend gemacht werden, sofern die Bank nicht freiwillig auf die Einrede der Verjährung verzichtet (Aktenzeichen XI ZR 348/13).