Der Bundestag hat der heute-show eine Drehgenehmigung für das Parlament verweigert. Begründung: Es handele sich nicht um „unmittelbare politisch-parlamentarische Berichterstattung“, wie sie die Geschäftsordnung des Bundestages fordere.
Klingt erst mal nachvollziehbar. Wenn es da nur nicht das Grundrecht auf Pressefreiheit gäbe, welches dieser doch sehr einschränkenden Interpretation entgegenstehen dürfte. Das erläutert sehr nachvollziehbar Rechtsanwalt Jonas Kahl im Blog Telemedicus.
Auch Rechtsanwalt Thomas Stadler weist darauf hin, dass nicht diejenigen den Rahmen für Berichterstattung vorgeben können, über die berichtet werden soll. Zumal die heute-show selbst bei zurückhaltender Betrachtung ein zwar lustiges, aber gleichzeitig ernstzunehmendes und einflussreiches politisches Sendeformat ist.
Der Eindruck, dass hier unliebsame Berichterstattung mit Paragrafen erschlagen werden soll, ist nicht von der Hand zu weisen. Ebenso wenig die begründete Aussicht, dass die Bundestagsverwaltung nicht nur in Medien, sondern letztlich auch vor Gericht eine schlechte Figur machen würde.