Neulich kam ich von einem Gerichtstermin im schönen Hamburg erst mit 140 Minuten Verspätung zurück. Grund für die Verspätung war ein Oberleitungsschaden bei der Bahn. Oder vielleicht auch ein Personenschaden. Oder eine Stellwerksstörung. Je nachdem welcher der Durchsagen und diversen Meldungen in der Bahn-App man nachträglich glauben möchte.
Immerhin gibt es für so eine Verspätung 50 Prozent des Fahrpreises zurück. Die Entschädigung habe ich mittlerweile auch erhalten, und zwar überraschend schnell. Allerdings kann ich mich nicht so richtig über die Zahlung freuen. Denn ich weiß nicht, ob ich vielleicht ein Betrüger bin, wenn ich das Geld behalte.
Es handelte sich nämlich um eine Reise, die ich als Pflichtverteidiger eines inhaftierten Mandanten machte. Die Fahrtkosten erstattet mir die Staatskasse. Die Frage ist nun, ob ich die Verspätungsentschädigung anrechnen lassen muss.
Viel Sinn würde das zweifellos nicht machen, denn ich habe höchstpersönlich im Intercity geschmort. So habe ich mich zunächst mal zu der rechtlichen Auffassung durchgerungen, dass die Entschädigung der Bahn keine Fahrpreiserstattung ist, sondern eine Art Schadensersatz für die persönliche Unbill des Reisenden. Also werde ich das Geld erst mal behalten.
Na ja, liege ich falsch, kenne ich immerhin einige gute Anwälte…