Eine Stadtverwaltung darf es nicht mit einem „Hausverbot“ verhindern, wenn Bürger sich bei Verhandlungen von einem Anwalt vertreten lassen wollen, hat das Amtsgericht Rastatt entschieden.
Bei einem Gespräch wollte die Stadtverwaltung Rastatt Probleme mit einigen Vereinen lösen. Den Rechtsanwalt der Vereine, ausgerechnet ein früherer Rastätter Oberbürgermeister, wollte man nicht dabei haben. Kurzerhand deklarierte der derzeitige Amtsinhaber die Veranstaltung als „Informationsgespräch“, bei dem Anwälte unerwünscht sind. Er ließ den Anwalt von Mitarbeitern abweisen.
So geht es nicht, urteilte das Amtsgericht Rastatt. Anwälte seien nach dem Gesetz „der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten“. Daraus ergebe sich auch das Recht eines Anwalts, bei allen Gesprächen dabei zu sein, sofern dies seine Mandanten wünschen. Lediglich der Gesetzgeber könne dieses Recht einschränken, nicht jedoch eine Gemeinde (Aktenzeichen 3 C 92/14).