Eine Premiere naht, jedenfalls für mich. Ein Landgericht möchte in einem Großverfahren mit vielen Angeklagten und Verteidigern am übernächsten Samstag, den 11. Oktober, kurzfristig einen Verhandlungstag einschieben – weil in letzter Zeit wegen der Erkrankung von Angeklagten Termine ausgefallen sind.
Immerhin scheinen die Richter bereit, hierfür selbst Opfer zu bringen. Jedenfalls entnehme ich einer Mitteilung des Gerichts folgendes:
Zwei erholungsbedürftige Kammermitglieder werden für diesen Tag ihren bereits bewilligten Urlaub widerrufen lassen.
Das klingt für einen Samstag jetzt nicht besonders tragisch. Allerdings sind in den meisten Bundesländern auch Herbstferien. Deshalb sollten die nächsten knapp drei Wochen auch verhandlungsfrei sein. Würde mich überraschen, wenn die zahlreichen Verteidiger, vor allem die mit Kindern, alle nur auf Balkonien sind und tatsächlich durch die Bank anreisen können.
Auch so mancher Angeklagter wird einen Urlaub gebucht haben. So könnte es ein teurer Spaß für die Staatskasse werden, wenn das Gericht tatsächlich auf den Termin besteht. Die Kosten für die An- und Rückreise vom Urlaubsort müssten dann wohl der Steuerzahler übernehmen. Und die Extra-Öffnung des Gerichts wird sicher auch nicht sonderlich preiswert sein.
Ein ganz klitzekleines bisschen würde ich allerdings gern an dem Samstag verhandeln. Das Vergnügen der Wochenendarbeit im Gerichtssaal ist mir in fast 20 Jahren nämlich bisher versagt geblieben. Das wäre doch mal eine Anekdote, die man gern im Repertoire hat.