Airlines dürfen bei Buchung von Flugtickets Vorkasse nehmen – und zwar den gesamten Reisepreis. Das Oberlandesgericht Frankfurt revidierte jetzt ein anderslautendes Urteil der Vorinstanz. Das Landgericht Frankfurt hatte die unbeschränkte Vorleistungspflicht des Kunden für unzulässig gehalten.
Die Vorauszahlungsklausel ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt auch dann zulässig, wenn der Flug lange im voraus gebucht wird. Die Verbraucherzentrale NRW hatte in ihrer Klage geltend gemacht, dem Kunden würden durch die Vorauszahlung wichtige Rechte abgeschnitten, etwa wenn die Flugzeiten ungünstig geändert werden (Aktenzeichen 16 U 15/14).