Ein Student wurde vom Amtsgericht Halle zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt, weil er Musterlösungen für Klausuren einer Fernuni verkauft hat. Ärger kriegte der junge Mann aber nicht wegen Betrugs oder Beihilfe zum Betrug. Vielmehr soll er die Klausurlösungen selbst nur abgeschrieben haben.
Autorin der Lösungen war nach den Feststellungen des Gerichts eine Frau aus Marburg. Diese hatte die Lösungen online für 50 Euro angeboten. Der Student bot die von ihm kopierten Lösungen dagegen für 30 bis 40 Euro feil.
Das Amtsgericht sah darin nun eine gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung. Laut Mitteldeutscher Zeitung hat sich der Prozess praktisch nur um die Frage gedreht, ob die Klausurlösungen urheberrechtlich geschützt sind. Dies habe das Gericht schließlich bejaht.