Die deutsche Marine griff bei einem Einsatz vor Afrika im Jahr 2009 einen mutmaßlichen somalischen Piraten auf. Im Anschluss daran übergaben die Verantwortlichen den Mann an die kenianischen Behörden. Das war rechtswidrig, entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht in Münster.
Das Urteil der Richter fällt vernichtend aus. Der verantwortliche Planungsstab habe schlicht und einfach nicht beachtet, dass es für die Überstellung des Mannes an Kenia gar keine Rechtsgrundlage gab. Ohne entsprechende gesetzliche Befugnis hätten die Verantwortlichen aber überhaupt nicht so über das Schicksal des Mannes disponieren dürfen.
Überdies kritisiert das Gericht, die Haftbedingungen in Kenia seien zum damaligen Zeitpunkt menschenunwürdig gewesen. Auch aus diesem Grund sei die Überstellung nach Kenia rechtswidrig. Dem Betroffenen wird sein juristischer Erfolg aber wohl wenig helfen. Er sitzt nach wie vor in einem kenianischen Gefängnis (Aktenzeichen 4 A 2948/11).