Wer sich bei ebay mit falschem Namen oder nicht korrekten Kontaktdaten anmeldet, der geht bei einer erfolgreichen Auktion möglicherweise leer aus. Laut dem Amtsgericht Kerpen kommt kein Kaufvertrag zustande, wenn der Käufer seine Identität verschleiert.
Ein Verkäufer verweigerte die Lieferung, weil das Profil des Käufers gefaket war. Der Käufer verwies darauf, dass er unter seinem falschen Profil schon etliche erfolgreiche Transaktionen gemacht habe. Seine 177 Bewertungen seien sämtlich positiv.
Das Gericht hält dagegen, dass ein Verkäufer sehr wohl Interesse daran hat zu wissen, mit wem er einen Vertrag schließt. Deshalb seien die Nutzungsbedingungen von ebay auch verbindlich. Diese sehen vor, dass Nutzer bei ihrer Anmeldung wahre Angaben machen müssen. Wer sich nicht daran halte, könne vom Verkäufer keine Lieferung verlangen (Aktenzeichen 104 C 106/14).