Google muss das Impressum für seine Webdienste ändern. Das Landgericht Berlin fordert von Google, die angegebene E-Mail-Adresse müsse eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglichen. Bislang antwortet Google auf eine Anfrage an „support-de@google.com“ mit einer Mail, in der steht, dass Mails nicht zur Kenntnis genommen werden.
Allerdings verweist Google die Absender auf seine Hilfeseiten, über die man Anfragen stellen kann. Das reicht nach Auffassung der Richter jedoch nicht aus. Die gesetzlichen Vorschriften fordern laut dem Gericht die Möglichkeit schneller Kontaktaufnahme und unmmittelbarer Kommunikation. Damit folgen die Richter der Argumentation des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, der Google verklagt hatte.
Wie jeder andere Anbieter von Online-Diensten ist Google laut dem Urteil verpflichtet, Anfragen über die angegebene E-Mail-Adresse entgegen zu nehmen. Das bedeute zwar nicht unbedingt, dass Google unbedingt sofort oder stets auf Anfragen antworten muss. Allerdings reiche es eben nicht aus, wenn die Kommunikation über die E-Mail-Adresse von vornherein abgelehnt und auf andere Kanäle verwiesen wird (Link zum Urteil).