Die Anklageschrift in einer Wirtschaftsstrafsache zählt auf, wie der Angeklagte schon früher mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist. Auszug:
Am 18.12.2007 erhob die Staatsanwaltschaft … Anklage gegen den Beschuldigten wegen gewerbsmäßigen Betrues und der Erbringung von Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis … im Zusammenhang mit dem Verkauf von Wertpapierpieren zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts. Das Hauptverfahren wurde mit Beschluss vom 27. April 2008 eröffnet; eine Terminierung ist noch nicht erfolgt.
Das heißt keineswegs, dass die Sache irgendwo komplett vergessen wurde. Sondern es zeigt nur, wie privilegiert Beschuldigte aus dem Bereich Wirtschaftskriminalität an vielen Gerichten sind. Handelt es sich nicht um eine Haftsache, verschiebt sich bei Wirtschaftsstrafsachen die Verhandlung oft Jahr um Jahr. Bis am Ende keiner mehr weiß, um was es eigentlich noch geht. Und am Ende steht dann die Einstellung – schon wegen des Zeitablaufs.
Ich komme als Anwalt wohl bald in das Alter, in dem ich die Vorschüsse aus Wirtschaftsstrafsachen besser zur Seite lege. Ich will ja nicht alles aus eigener Tasche zurückzahlen müssen, wenn ich bei Beginn der Hauptverhandlung wegen Ruhestands gar nicht mehr zur Verfügung stehe.