Einem Arbeitnehmer darf nicht gekündigt werden, weil er bei Problemen am Arbeitsplatz einen Rechtsanwalt beauftragt. Das gilt nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Dortmund auch während der Probezeit.
Eine Servicemitarbeiterin hatte eine befristete Stelle angetreten. Bedingung war, dass sie einen seit langer Zeit gebuchten Urlaub genehmigt bekommt. Daran wollte sich der Arbeitgeber dann aber nicht halten. Die Mitarbeiterin schaltete wegen der knappen Zeit einen Anwalt ein, welcher der Firma eine Frist setzte, um den Urlaub noch zu genehmigen.
Der Arbeitgeber wollte sich nicht damit abfinden, dass die Mitarbeiterin einen Anwalt beauftragt hatte. Nach seiner Meinung hätte es die Frau erst weiter auf dem Dienstweg versuchen müssen. Das sah das Arbeitsgericht Dortmund anders. Das „Maßregelverbot“ im Arbeitsrecht untersage es, einen Arbeitnehmer dafür zu bestrafen, dass er seine Rechte wahrnimmt. Dazu gehöre im Streitfall auch die Möglichkeit, dass er sich rechtlich beraten und vertreten lässt.
Das Maßregelverbot gilt laut dem Arbeitsgericht auch während der Probezeit, obwohl der Arbeitgeber in der Probezeit an sich gar keine Kündigungsgründe braucht. Hätte die Firma zu den Kündigungsgründen geschwiegen, wäre der Prozess wahrscheinlich anders ausgegangen.