Wieder ein Urteil, das Filesharing-Abmahnern Steine in den Weg legt. Das Amtsgericht Köln spricht keinen Schadensersatz wegen eines Song-Tausches übers Internet zu, wenn sich das Lied in einem sogenannten „Chartcontainer“ befand.
Eine Musikfirma hatte den Tausch des Songs „Get Shaky“ abgemahnt. Das Lied soll sich in dem Chartcontainer „Germany Top 100 Singlecharts“ befunden haben. Nach Auffassung des Gerichts konnte die Klägerin nicht belegen, dass gerade dieses Lied tatsächlich getauscht wurde.
Bei einem Chartcontainer mit einem Umfang von 100 Songs sei nicht ersichtlich, dass tatsächlich das fragliche Lied hoch- oder heruntergeladen wurde. Es gebe zahlreiche Gründe, warum die Datenübertragung abgebrochen wurde oder unvollständig war.
Näheres bei der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke, die das Urteil erstritten hat.