Die Bundesregierung arbeitet nach Presseberichten an einer Offensive, die mehr öffentlich zugängliches Internet verfügbar machen soll. Insbesondere Wirte und Hoteliers sollen nicht mehr für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden haften müssen.
Ein entsprechender Gesetzentwurf soll kurzfristig vorgelegt werden. Die große Frage ist allerdings, ob es dann mit diesem gelingt, den Fuß von Innovationsbremse der namens Störerhaftung zu nehmen. Denn an sich sind Gastronomen und andere Betreiber von freien WLANs schon heute sogenannte „Access Provider“. Nach dem Telemediengesetz haften sie grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen ihrer Kunden.
Allerdings wird diese Freiheit dadurch konterkariert, dass nach Auffassung vieler Gerichte Haftungsregeln aus dem Zivilrecht hierdurch nicht berührt sein sollen. Durch die Hintertür werden Gastronomen also doch in die Verantwortung genommen. Was ihre Lust, freies WLAN ohne riesengroße Anmeldeprozeduren anzubieten, natürlich enorm verringert.
Man darf also gespannt sein, ob das neue Gesetz wirklich was ändert. Oder ob, wie etwa bei der Regelung der Streitwerte in Filesharing-Fällen, erst einige Anläufe bis zu einer brauchbaren gesetzlichen Lösung nötig sind.