Bei Demonstrationen dürfen grundsätzlich Lautsprecher und Megafone benutzt werden. Und die Möglichkeit der Behörden, inhaltlich unliebsame Äußerungen zu verhindern, sind eingeschränkt. Dies zeigt eine heute bekanntgegebene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Es ging um die Frage, ob eine Demonstrantin unter anderem „Zivile Bullen raus aus der Versammlung – und zwar sofort!“ über ihren Lautsprecher fordern durfte.
Die Stadt München und das Amtsgericht hatte die Demonstrantin mit 250 Euro Bußgeld belegt. Begründung: Per Auflage sei vorher festgelegt worden, dass Lautsprecher und Megafone nur für Durchsagen zum Versammlungsthema und für Ordnungshinweise eingesetzt werden dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht stellt nun klar, dass die Äußerung durchaus themenbezogen war. Das Gericht erklärt beiläufig sehr schön, um was es bei Demonstrationen überhaupt geht:
In ihrer idealtypischen Ausformung sind Demonstrationen die körperliche Sichtbarmachung von gemeinsamen Überzeugungen. Wer an einer solchen Versammlung teilnimmt, ist grundsätzlich auch dazu berechtigt, während der Versammlung dafür einzutreten, dass nur die das Anliegen der Versammlung unterstützenden Personen an ihr teilnehmen und Polizisten sich außerhalb des Aufzugs bewegen.
Das Amtsgericht muss nun neu entscheiden, und zwar unter etwas stärkerer Berücksichtigung der Grundrechte.