Die Bundesrepublik Deutschland muss Bürgern des selbst ernannten „Freien Deutschland“ keinen Unterhalt zahlen, auch wenn diese sich bei uns als Kriegsgefangene empfinden. Das Sozialgericht Heilbronn lehnte es in einem Urteil ab, dem Betroffenen Ansprüche nach der Haager Landkriegsordnung zu bewilligen.
Der Kläger tritt als Leiter eines von 11 „Bürgerämtern Freies Deutschland“ auf, welche die Bundesrepublik nicht als rechtmäßigen Staat anerkennen. Im März 2013 beantragte er Sozialleistungen mit der Begründung, er sei Kriegsgefangener in der Bundesrepublik. Nach der Haager Landkriegsordnung müsse der Staat, der ihn gefangen hält, für seinen Unterhalt aufkommen.
Allerdings konnte das Sozialgericht nicht erkennen, dass der Mann Kriegsgefangener ist. Auch kein vergessener. Eine Rolle mag hierbei gespielt haben, dass der Kläger nach eigenen Angaben in einem Stuttgarter Unternehmen als Angestellter arbeitet.
Ebenso wenig kann der Kläger laut dem Gericht „Sozialgeld“ verlangen, welches hilfsbedürftigen Deutschstämmigen unter Umständen in den ehemaligen deutschen Ostgebieten zusteht. Das Gericht vertritt den nicht sonderlich verwegenen Standpunkt, Baden-Württemberg sei kein „Ostgebiet“ im Sinne des Gesetzes (Aktenzeichen S 11 SO 2377/13).