Zu drastischen juristischen Mitteln griff die Witwe des verstorbenen Künstlers Jörg Immendorff. Sie verlangte, dass der Käufer eines teuren Immendorff-Bildes das Werk vernichtet. Es handele sich um eine Fälschung.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied nun, es komme gar nicht darauf an, ob das Bild aus Immendorffs Hand stammt oder nicht. Der Künstler habe es jedenfalls zu Lebzeiten geduldet, dass Mitarbeiter seines Ateliers auch Bilder als Immendorffs verkaufen, die möglicherweise nicht von ihm autorisiert waren. Durch diese Praxis sei ein Vertrauenstatbestand auf Käuferseite entstanden.
Es ging um eine angeblich autorisierte Kopie des Bildes „Ready-Made de l´Histoire dans Café de Flore“, das im Original in einer Kunstgalerie in Neuseeland hängt. Im Atelier Immendorff soll es durchaus üblich gewesen sein, dass auch Mitarbeiter Bilder oder Kopien schon erfolgreicher Immendorff-Bilder erstellten und der Künstler diese zum Verkauf freigab.
Das Landgericht Düsseldorf hatte den jetzigen Besitzer noch verurteilt, das Werk zu vernichten. Jörg Immendorffs Witwe kann jetzt beim Bundesgerichtshof beantragen, die Revision zuzulassen (Aktenzeichen I-20 U 167/12).
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