Es geht ja hartnäckig die Mär um, dass DNA-Analysen nur bei schweren Straftaten eingesetzt werden. Das ist jedoch nicht der Fall. DNA-Tests sind längst eine polizeiliche Standardmaßnahme. Eine aktuelle Pressemeldung der Polizei in Pirmasens illustriert dies sehr gut:
Ende April dieses Jahres wurde ein Mofaroller in der Zweibrücker Straße in Pirmasens entwendet. Nach dem Auffinden wurden umfangreiche erkennungsdienstliche Maßnahmen an dem Fahrzeug vorgenommen. Der hohe Arbeitsaufwand hat sich für die Beamten gelohnt: Durch einem DNA-Treffer wurde ein 16-Jähriger als dringend Tatverdächtiger ermittelt.
Wir alle hinterlassen DNA. Ständig und überall. Dementsprechend steigt auch das Risiko, bloß durch die (angebliche) Anwesenheit an einem Ort, der später zum „Tatort“ wurde, ins Visier von Ermittlungen und unter entsprechenden Rechtfertigungsdruck zu geraten. Obwohl man als Betroffener ja gar nichts gemacht hat, außer vielleicht am „falschen“ Ort gewesen zu sein.
Faktisch läuft das dann darauf hinaus, dass man unter Rechtfertigungsdruck gerät und erklären muss, wieso man kein Mofa geklaut hat. Das kann man auch als großen Schritt in Richtung zu einer Umkehr der Unschuldsvermutung betrachten. Wer freiwillig eine DNA-Probe abgibt, sollte sich dessen bewusst sein.
Nach wie vor gilt bei uns: Die Polizei kann keine DNA-Probe anordnen, so lange der Betroffene nicht ausdrücklich zustimmt. Und zwar schriftlich. Die Anordnung muss bis auf wenige Ausnahmefälle vom Richter kommen. Und sie ist keineswegs eine reine Formalität, wie es Polizeibeamte gerne darstellen.