Einen Tag lang herrschte letzten September Chaos am Düsseldorfer Flughafen. Wegen eines herrenlosen Koffers musste das Terminal evakuiert werden, 140 Flüge fielen aus oder verspäteten sich. Jetzt ist klar: Zivilrechtlich wird der „Verantwortliche“ nicht in Haftung genommen. Der Flughafen verzichtet auf eine Klage gegen den Mann.
Der 32-Jährige, der sich später selbst als professionellen Kofferdieb bezeichnete, hatte den Koffer kurz zuvor im Flughafenbereich geklaut. Das sagt er jedenfalls selbst, denn vom Diebstahl gibt es keine Videoaufnahmen. Aber davon, wie der Mann den Koffer auf einer Wartebank im Terminal abstellte und wegging. Er wollte seine Beute nicht behalten, da er den Inhalt für Drogen hielt.
Ein Bombenexperte der Polizei hielt es dagegen für möglich, dass sich in dem Koffer eine Bombe befand. Dementsprechend wurde Großalarm ausgelöst.
Bestraft worden ist der Kofferdieb mittlerweile – aber nur wegen diverser Diebstähle in Deutschland. Er soll seine kurze Haftstrafe mittlerweile verbüßt haben.
Ein Rechtsgutachten hat nach Angaben des Flughafens nun ergeben, dass eine Klage gegen den Kofferdieb wenig Erfolgsaussichten hätte. Das halte ich für nachvollziehbar, denn der Fall liegt im Detail deutlich anders als die früheren telefonischen Terrordrohungen, die es am Flughafen Düsseldorf auch schon gab.
Während die Anrufer absichtlich eine „Gefahrenlage“ schafften, welche sie zu späterem Schadensersatz verpflichtete, müsste man das Verhalten des Diebs doch arg zurechtbiegen, um ihm die Folgen anzulasten. Zumal der Koffer weder Sprengstoff noch Drogen enthielt. Das Pulver war eine harmlose Mischung aus Mehl und Gewürzen.
So einen ungewissen Prozess möchte sich der Flughafen nach eigenen Angaben nicht antun. Insbesondere auch, weil der Kofferdieb mittellos sein soll und man keine Möglichkeiten sieht, eventuelle Ansprüche auch zu realisieren.