Ein Herz für Tiere zeigt die Stadt Zweibrücken. Selbst dann, wenn es gar nicht um Tiere geht. Sie beschlagnahmte bei einer Frau durchaus wertvolle Elefantenstoßzähne. Diese sind allerdings nicht aus Elfenbein, sondern Nachbildungen aus Harz.
Das hielt die Behörde jedoch nicht ab, die Stoßzähne sicherzustellen – und zwar unter Berufung auf die Tier- und Naturschutzgesetze. Diese bürden dem Besitzer geschützter Tierarten die Beweislast dafür auf, dass die Teile nicht illegal sind. Die Frau, so die Behörde, habe diesen Nachweis nicht erbringen können.
Allerdings konnte die Besitzerin mit Gutachten glaubhaft machen, dass die Stoßzähne zwar aussehen wie vom Elefanten, es sich aber um hochwertige Nachbildungen handelt. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße kam jetzt in einem Eilverfahren zu dem eher nicht überraschenden Ergebnis, dass der Artenschutz keine Replikate umfasst, auch wenn sie echt aussehen. Die Richterin gaben der Frau vorläufig recht. Die Stadt Zweibrücken muss die Stoßzähne zurückgeben (Aktenzeichen 3 L 615/14).