Im Fall Gustl Mollath gibt es handfeten Knatsch zwischen Anwälten und Mandant. Und dieser wird auch öffentlich ausgetragen. Die Verteidiger Gerhard Strate und sein Kollege Johannes Rauwald haben das Landgericht Regensburg heute gebeten, ihre Beiordnung als Pflichtverteidiger aufzuheben. Erst letzte Woche hatten die Anwälte ihre Mandate gekündigt, worauf das Gericht sie zu Pflichtverteidigern ernannte.
Strate fand heute drastische Worte, so die Süddeutsche Zeitung. Er empfinde Mollaths Verhalten als Angriff auf seine Ehre. Hintergrund ist wohl ein Streit darüber, welche Beweisanträge für Mollath gestellt werden sollen. Der Angeklagte sagte, er habe 30 Anträge vorbereitet. Strate bezeichnete diese allerdings als „Mist“; das habe er Mollath auch so erkärt.
Hintergrund ist offenbar, dass Mollath seine volle Rehabilitation will. Er bestehe darauf, wegen „erwiesener Unschuld“ freigesprochen zu werden, nicht „im Zweifel für den Angeklagten“. Seine Anwälte wissen allerdings zu gut, dass Mollath hier etwas verlangt, was wahrscheinlich noch nicht einmal das Gericht leisten könnte – so es denn will.
Die Zusammenarbeit mit Mollath ist für die Anwälte damit allerdings noch nicht beendet. Das Landgericht Regensburg lehnte es ab, Strate und Rauwald zu entlassen. Streit um die Verteidigungsstrategie, so das Gericht, komme vor und zerstöre nicht das Vertrauen. Die Vorsitzende Richterin sagte sogar, Mollath sei bisher „hervorragend“ verteidigt.