Nicht so recht voran geht es im Strafprozess gegen den bekannten Abmahnanwalt Thomas U. Der Jurist soll sich vor dem Schöffengericht Augsburg wegen Insolvenzdelikten verantworten. Am dritten Verhandlungstag ist immerhin die Anklageschrift verlesen worden. Nun muss der Prozess aber wieder unterbrochen werden – es gibt Probleme mit U.s Verteidigung.
Der erste Prozesstag fiel aus, weil U. im Krankenhaus lag. Am zweiten Verhandlungstag erschien U. ohne Anwalt. Eine von ihm beauftragte Verteidigerin habe das Mandat niedergelegt, sagte er. Seine zwei weiteren Anwälte hätten an dem Tag schlicht keine Zeit gehabt. Alleine wollte sich U. aber nicht verteidigen, so dass ihm das Gericht erst mal einen Pflichtverteidiger bestellte.
So konnte vorgestern, am dritten Verhandlungstag, zumindest die Anklageschrift verlesen werden. Der neue Pflichtverteidiger war ebenso anwesend wie eine von U. selbst beauftragte Anwältin. Allerdings kann erst am 4. August weiterverhandelt werden, da sich der Pflichtverteidiger noch nicht in die Sache einarbeiten konnte.
In der Sache selbst geht es für U. möglicherweise sogar um seine Freiheit. Er soll mit seiner später insolventen Wurstfirma bei Gläubigern einen Schaden von ca. 391.000 Euro verursacht haben. Der zuständige Richter erklärte in der Verhandlung, U. sei im Falle eines Geständnisses eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren auf Bewährung angeboten worden. Dies habe U. jedoch abgelehnt.