Ein interessantes Urteil für alle, die Kunden bei Online-Partnervermittlungen sind. Oder es werden wollen. Macht der Kunde von seinem zweiwöchigen Widerrufsrecht Gebrauch, dürfen ihm keine überhöhten Kosten berechnet werden. Das hat das Landgericht Hamburg auf eine Klage der Verbraucherzentrale hin entschieden.
Eine Kundin der Partnerbörse Parship hatte ihren Vertrag nach zwölf Tagen widerrufen. Allerdings sollte sie trotzdem schon rund 75 % des Betrages zahlen, den das Jahresabo kostet. Zur Begründung führte Parship an, die Kundin habe in den zwölf Tagen bereits zehn Kontakte wahrgenommen, obwohl Parship für die gesamte Laufzeit nur sieben Kontakte garantiert.
Das Landgericht Hamburg sieht in der hohen Belastung eine „gesetzwidrige Entwertung des Widerrufsrechts“. Die Kosten dürfen nach Auffassung der Richter maximal dem Anteil der tatsächlichen Nutzungszeit an der Gesamtlaufzeit des Vertrages entsprechen (Aktenzeichen 406 HKO 66/14).