Die Bundesregierung will offenbar härter gegen das gefährliche Blenden von Piloten mit Laserpointern vorgehen. Wie die „Saarbrücker Zeitung“ berichtet, prüft das Innenministerium derzeit, inwieweit leistungsstarke Geräte als Waffen eingestuft werden können. Demnach wird auch ein Verbot des Mitführens solcher Laser erwogen.
Nach Angaben der Zeitung wurden dem Luftfahrtbundesamt allein im vergangenen Jahr 322 Angriffe auf Flugzeuge und Hubschrauber deutscher Airlines gemeldet, der Großteil davon im Inland. 2012 waren es zwar noch 342 Laserattacken, im Jahr 2011 jedoch nur 279 Angriffe. Mitunter, so das Luftfahrtbundesamt, mussten sich Piloten danach in augenärztliche Behandlung begeben.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte, dass man „aufgrund vermehrt aufgetretener Fälle der missbräuchlichen Verwendung von Laserpointern“ Maßnahmen ergreifen wolle, „die geeignet sind, den Missbrauch nachhaltig einzudämmen“.
Daher prüfe man die Aufnahme von Laserpointern ins Waffengesetz. Außerdem sei „ein Verbot des Mitführens ohne das Vorliegen eines berechtigten Interesses“ Bestandteil der Prüfung. Wer einen Piloten blendet, riskiert schon jetzt ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro, in besonders schweren Fällen ist sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich.