Im Münchner NSU-Verfahren soll es heute nachmittag genau so weitergehen wie bisher. Der zuständige Senat des Oberlandesgerichts hat nach Medieninformationen den Antrag der Angeklagten Beate Zschäpe abgelehnt, ihre bisherigen Pflichtverteidiger auszutauschen.
Das Gericht hat Zschäpes Stellungnahme geprüft, schreibt etwa die FAZ. Nach Auffassung der Richter habe es die Angeklagte nicht geschafft darzulegen, dass das Vertrauenverhältnis zu ihren Anwälten nachhaltig erschüttert ist. Nur unter dieser Voraussetzung wird aber ein Pflichtverteidigerwechsel (oder die Bestellung weiterer Anwälte zu Pflichtverteidigern) für zulässig gehalten.
Die Entscheidung bahnte sich schon mit der Information an, dass Zschäpe nur eine sehr kurze Stellungnahme beim Gericht eingereicht hat. Es sprechen auch keine Informationen dafür, dass derzeit schon andere andere Anwälte für sie arbeiten. Ebenso wenig ist bislang bekannt, ob sich Zschäpes drei Pflichtverteidiger inhaltlich gegenüber dem Gericht geäußert haben.
Es sieht also derzeit so aus, als ob die Aktion ein Schnellschuss war. Zschäpe muss aber jetzt nicht zwangsläufig alleine mit ihren bisherigen Anwälten auskommen. Es steht ihr nach wie vor jederzeit frei, bis zu drei eigene Verteidiger als „Wahlanwälte“ zu beauftragen. Pflichtverteidiger werden auf diese Quote nicht angerechnet. Allerdings müssten sich dann erst mal Anwälte finden, die bereit sind, ohne Alimentierung durch die Staatskasse in den Fall einzusteigen.
Selbst wenn Zschäpe auf eigene Rechnung Anwälte organisiert, wird sie ihre bisherigen Pflichtverteidiger kaum los. Das Gericht wird kaum das Risiko eingehen, dass die Wahlverteidiger wieder abspringen und das Verfahren platzt, weil Zschäpe ohne Anwalt da steht. Die bisherigen Pflichtverteidiger würden also zur Verfahrenssicherung mit an Bord bleiben müssen.
Ob Zschäpe weiter mit ihnen kommuniziert, wäre eine andere Frage.