Schon mal gewundert, woher die unterschiedlichen Hinweise zur Haltbarkeit auf Kosmetikverpackungen herkommen? Das Landgericht Wuppertal erklärt diese komplexe Materie – es geht schließlich um EU-Verordnungen – anhand eines Nassrasierers mit integriertem Seifenblock.
Gestritten wurde darum, ob ein Rasierer mit dem schönen Namen Intuition Naturals Sensitive Care (Amazon Partner-Link) ein Mindesthaltbarkeitsdatum aufweisen muss. Klingt erst mal ungewöhnlich, da Rasierer eher als nicht verderblich gelten.
Allerdings beanstandete die Konkurrenz, der Hersteller umgebe seine Rasierklingen mit einem Seifenblock, der laut der Werbung bei der Nassrasur praktischerweise schäumt und ganz doll pflegt. Mit dieser Sonderausstattung, so das Gericht, sei erst mal eindeutig ein kosmetisches Produkt im Sinne der einschlägigen EU-Verordnung gegeben. Bei kosmetischen Produkten müsse die Mindesthaltbarkeit genannt werden, sofern das Produkt weniger als 30 Monate haltbar sind. Ist das kosmetische Produkt – wie die schäumenden Einmalrasierer – mehr als 30 Monate haltbar, muss auf der Packung nur stehen, wie lange es nach dem Öffnen verwendet werden kann.
Wieder was gelernt (Aktenzeichen 12 O 38/13).